Made in Germany

Der Weg zum Herkunfts-Gewährzeichen

Seit dem Wirtschaftswunder der 1950er Jahre und der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland zu einer führenden Exportnation hat sich der Begriff „Made in Germany“ im In- und Ausland zum Synonym für höchste Qualität entwickelt.

Das gilt bis heute. Laut dem Online-Portal Statista belegt Deutschland im „Made-in-Country-Index“ vor der Schweiz Platz eins. Der Index zeigt, wie positiv Produkte „Made in …“ aus dem jeweiligen Land weltweit wahrgenommen werden.

Bisher keine klaren Vergabekriterien

Für welche konkreten Qualitätskriterien die Bezeichnung „Made in Germany“ steht, ist allerdings unklar. Richterliche Entscheidungen dazu sind selten. Der Bundesgerichtshof stellte fest: Für die Richtigkeit der Bezeichnung ist erforderlich, dass die Leistungen, durch die ein Erzeugnis seine qualitätsrelevanten oder wesentlichen produktspezifischen Eigenschaften erhält, in Deutschland erbracht worden sind.

Erstmals konkrete Anforderungen an die Qualität

Das von RAL vergebene neue geographische Herkunfts-Gewährzeichen „Made in Germany“ beendet diese Unsicherheit. Die Kriterien für die Verleihung der Kennzeichnung stellen zum einen genaue Anforderungen an den Produktionsstandort. So schreiben sie vor, dass die Kernleistung bei der Herstellung eines Produkts in Deutschland erfolgen muss. Zudem legen die Kriterien fest, welche Qualität die Verbraucher:innen von diesem Produkt erwarten können. „Made in Germany“ zeigt also nicht mehr nur die Herkunft an, sondern steht auch für detaillierte Qualitätsmerkmale.

Mehr Verbraucherschutz und Chance für die Unternehmen

„Made in Germany“ ist damit erstmals ein rechtlich belastbares Herkunfts-Gewährzeichen. Das erhöht den Verbraucherschutz. Unternehmen haben wiederum den Vorteil, dass sie sich von der ausländischen Konkurrenz absetzen können. Es steht allen Herstellenden offen, für ihre Branche und ihre Produkte ein RAL Herkunfts-Gewährzeichen zu entwickeln. Als erste Branche hat davon der Verband der Deutschen Möbelindustrie Gebrauch gemacht.

RAL Herkunfts-Gewährzeichen: Made in Germany, Möbel
Träger des ersten Herkunfts-Gewährzeichens

Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM).

Weitere Informationen zur Prüfung und Vergabe des Herkunftsgewährzeichens erhalten Sie über den Verband der Deutschen Möbelindustrie (VDM).

Das entsprechende Regelwerk RAL-RG 0191 ist bei DIN Media erhältlich.

Wie Herstellende das Herkunfts-Gewährzeichen erlangen

  • Antrag bei RAL:
    Herstellende müssen die Schaffung eines Herkunfts-Gewährzeichen für ihre Branche bei RAL beantragen. Jede rechtsfähige Gemeinschaft wie ein Verband oder ein Verein kann diesen Antrag stellen. Einzelnen Firmen ist das aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.
  • Vorlage der Vergabekriterien:
    Im ersten Schritt legt der Antragstellende RAL die Kriterien vor, die für die Verleihung der Kennzeichnung erfüllt werden müssen. Diese sogenannten Gütegrundlagen definieren den Geltungsbereich und die Qualitätsanforderungen.
  • Einbeziehung relevanter Fach- und Verkehrskreise:
    RAL legt die Gütegrundlagen schließlich im Benehmen mit den relevanten Fach- und Verkehrskreisen fest. Dazu zählen unter anderem Ministerien, Behörden, Verbraucher- und Wirtschaftsorganisationen sowie Prüfeinrichtungen. Ihre Einbeziehung unterstreicht die Neutralität der Kennzeichnung und schließt aus, dass einzelne Marktteilnehmende die Kriterien für die Verleihung zu ihren Gunsten beeinflussen können. Im Zuge dieses Verfahrens übernimmt RAL auch die kartellrechtliche und wettbewerbsrechtliche Prüfung der neuen Kennzeichnung.
  • Anerkennung auf Grundlage einer RAL Registrierung:
    Abschließend wird die neue Kennzeichnung auf der Grundlage einer RAL Registrierung als geographisches Herkunfts-Gewährzeichen anerkannt. Die Gütegrundlagen werden für Verbraucher:innen zugänglich veröffentlicht. Der Antragstellende wird zudem ordentliches Mitglied bei RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. RAL Registrierungen sind an der Bezeichnung „RAL-RG“ und der entsprechenden Nummer zu erkennen. Sie werden von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung unter Einbeziehung von Herstellenden, Handel und Behörden erarbeitet.
  • Verfahrensgrundsätze:
    Die qualitätsfördernden, prüftechnischen oder anderen Regelungen entsprechen verfahrenstechnisch den „Grundsätzen für Gütezeichen”; durch die regionale Eingrenzung des Zeichens ist allerdings eine Auslobung als Gütezeichen nicht möglich.
  • Vergabe und Überwachung:
    Nach erfolgreich durchlaufenem Verfahren erhält der Antragstellende von RAL das Recht, das neue Herkunfts-Gewährzeichen an Marktteilnehmende zu verleihen und als EU-Kollektivmarke eintragen zu lassen. Er ist auch dafür zuständig, dass die Kennzeichnung korrekt im Wettbewerb verwendet wird und die Zeichenbenutzenden die Gütegrundlage einhalten. Die Anforderungen werden regelmäßig dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Überwachung der Herstellenden

In der Erstprüfung müssen die künftigen Zeichenbenutzenden nachweisen, dass sie die Kriterien für die Verleihung vollständig erfüllen.

Durch kontinuierliche Eigenüberwachung müssen sie danach dokumentieren, dass dies dauerhaft geschieht.

Die Einhaltung der Gütegrundlage wird zudem von neutralen Fremdprüfer:innen regelmäßig überwacht.

Bei Verstößen kann einem Marktteilnehmenden befristet oder dauerhaft das Recht zur Nutzung des Kennzeichens entzogen werden.

RAL Monitoring

Die zeichengebenden Gemeinschaften ihrerseits unterliegen dem RAL Monitoring, bei dem alle zwei Jahre die Einhaltung der RAL Regularien überprüft wird. Auch hier drohen bei Verstößen entsprechende Sanktionen.

Diese umfassende Überwachung ist die Voraussetzung dafür, dass „Made in Germany“ in der jeweiligen Branche für Verbraucher:innen zu einer zuverlässigen Orientierung wird.

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Made in Germany – Neues Herkunfts-Gewährzeichen mit konkreten Kriterien

Für viele Verbraucher bedeutet „Made in Germany“, dass ein Produkt eine besonders hohe Qualität aufweist. Allerdings beruht der Begriff bislang auf keinen konkreten Kriterien. Das ändert sich mit dem neuen, von RAL vergebenen geographischen Herkunfts-Gewährzeichen „Made in Germany“.
Nahaufnahme einer Hand auf einer Laptop-Tastatur iStockphoto/Poike

Haben Sie Fragen zum Herkunfts-Gewährzeichen Made in Germany?

Unser Team von RAL GÜTEZEICHEN steht Ihnen gerne zur Verfügung.