RAL-GZ 621

Fertigräume

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Die Bestimmungen für Fertigräume gelten für die Herstellung vorgefertigter Gebäudeteile wie Bäder oder Technikräume. Diese werden in witterungsgeschützten Produktionsstätten gefertigt und mit einem hohen Vorfertigungs- und Ausbaugrad hergestellt.
Ansicht der Gütesicherung RAL-GZ 621

Kontakt

Bundes-Gütegemeinschaft
Montagebau und Fertighäuser e. V.

Rhöndorfer Straße 85
53604 Bad Honnef
Ansprechperson
Herr Geschäftsführer Florian Bauer

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Fertigräume für die werksseitige Herstellung vorgefertigter Gebäudeteile, wie z.B. Bäder oder Technikräume, aus dreidimensionalen Modulen, die in verschiedenen Bauweisen erstellt werden können. Dabei können die in der Gütegrundlage beschriebenen Bauweisen für die Herstellung der Flächenbauteile angewendet werden.
Die Fertigräume werden in witterungsgeschützten Produktionsstätten vorgefertigt und mit einem hohem Vorfertigungs- bzw. Ausbaugrad erstellt. Der Produktionsumfang kann von kleineren Einheiten bis hin zur seriellen Fertigung reichen. Um Bauzeiten zu verkürzen und Fachpersonal an zentraler Stelle zu bündeln, werden Fertigräume sowohl in ein- als auch mehrgeschossigen Gebäuden, wie Einfamilienhäuser, Hotels, Wohngebäude, Krankenhäuser, Senioren- und Studentenwohnheime etc., eingesetzt.

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