Markenbutter, Markenkäse

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Abteilung 4 Referat 412 Milch
Rochusstraße 1
53123 Bonn
MinR Karl-Heinz Tholen
Markenbutter und Markenkäse sind keine Marken im werblichen Sinne, sondern gesetzlich definierte Handelsklassen mit besonders hohen Qualitätsanforderungen.
Markenbutter darf ausschließlich aus pasteurisiertem Rahm hergestellt werden und muss in sensorischen Prüfungen (z. B. Geschmack, Geruch, Streichfähigkeit) mindestens vier von fünf Punkten erreichen. Die Anforderungen sind in der Butterverordnung geregelt.
Markenkäse der Käseverordnung und erfüllt ebenfalls überdurchschnittliche Qualitätskriterien hinsichtlich Zusammensetzung, Reifung und Kennzeichnung.
Beide Bezeichnungen stehen für geprüfte Qualität und werden regelmäßig durch unabhängige Stellen kontrolliert. Sie gelten als verlässliche Orientierung für Verbrauchende und können bei Ausschreibungen als Qualitätsnachweis dienen.