RAL-GZ 724

Sekundärbrennstoffe

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Die RAL Gütesicherung umfasst die besonderen Eigenschaften (Brennwert, Zusammensetzung, etc.) von Sekundärbrennstoffen, die beispielsweise als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken oder zur Erzeugung von Fernwärme Verwendung finden.
Ansicht der Gütesicherung RAL-GZ 724

Kontakt

Gütegemeinschaft
Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS)

Fachbereich 6 Corrensstraße 25
48149 Münster
Ansprechperson
Frau Geschäftsführerin Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme

Ersatzbrennstoff ist der Oberbegriff für Brennstoffe, die aus Abfällen hergestellt werden. Dieser Begriff umfasst Brennstoffe, die mitverbrannt oder einer Monoverbrennung in eigens errichteten Ersatzbrennstoffkraftwerken zugeführt werden. Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS e. V.) unterteilt diese Brennstoffe generell in Sekundärbrennstoffe und Heizwertreiche Fraktionen.
Heizwertreiche Fraktionen weisen höhere Heizwerte auf als das ursprüngliche Abfallgemisch. Die Aufbereitungstiefe von Heizwertreichen Fraktionen ist deutlich geringer als von Sekundärbrennstoffen.
Sekundärbrennstoffe sind Brennstoffe, die durch spezielle und anspruchsvolle Aufbereitung aus den Heizwertreichen Fraktionen des Siedlungsabfalls oder aus produktionsspezifischen Abfällen hergestellt werden. Damit eine hochwertige Verwertung sichergestellt ist, müssen Sekundärbrennstoffe einer festgelegten Qualität entsprechen. Sekundärbrennstoffe werden mitverbrannt. Sie ersetzen einen Teil der fossilen Energieträger, z. B. in Kraft-, Zement- und Kalkwerken.

Die Nutzung der im Abfall enthaltenen Energie gewinnt immer mehr an Bedeutung. Die Einsparung von natürlichen Ressourcen, die Reduzierung von CO2-Emissionen und der Weggang von der Deponierung von Abfällen tragen zu dieser Entwicklung bei. Die Minimierung von Schadstoffanreicherung in Erzeugnissen sowie die Einsparung von CO2 durch den hohen biogenen Anteil im Ersatzbrennstoff erfordern klare Regelungen zur Bestimmung dieser Parameter.

Der BGS e. V. hat hohe Qualitätsstandards festgelegt, da gütegesicherte Sekundärbrennstoffe in Industriefeuerungsanlagen wie Zement- und Kalkwerken sowie in Großkraftwerken mitverbrannt werden. Diese Prozesse stellen hohe Anforderungen an die Schwermetallgehalte, aber auch eine konstante Produktqualität bezüglich der brennstoffspezifischen Eigenschaften. Im Sinne der Vorgaben des BGS e. V. haben gütegesicherte Sekundärbrennstoffe eine Korngröße ‹ 30 mm und entsprechen hinsichtlich der Qualität den festgelegten Schwermetallrichtwerten. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird kontinuierlich überwacht. Im Rahmen der Mitverbrennung von Sekundärbrennstoffen hat der Immissionsschutz eine besondere Bedeutung. Die Schwermetallrichtwerte des BGS e. V. sind mit dem Instrument der Stoffflussanalyse festgelegt worden. Diese Vorgehensweise stellt eine schadlose Verwertung sicher. Sowohl nationale als auch internationale Emissionsanforderungen werden deutlich unterschritten.

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