RAL-GZ 428

Recyclingholz

Logo Gütezeichen Recyclingholz
Die RAL Gütesicherung umfasst die Herstellung und Qualitätssicherung von Recyclingholz-Produkten für Holzwerkstoffe, Energie- und Brennstoffe – darunter Hackschnitzel, Späne, vorgebrochenes Holz und Sekundärbrennstoffe mit Altholzanteil.
Ansicht der Gütesicherung RAL-GZ 428

Kontakt

Gütegemeinschaft
Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS)

Fachbereich 6 Corrensstraße 25
48149 Münster
Ansprechperson
Frau Geschäftsstellenleiterin Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme

Das RAL Gütezeichen Recyclingholz kennzeichnet Produkte und Materialien aus Gebrauchtholz, die nachweislich den strengen Güte- und Prüfbestimmungen der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. entsprechen. Ziel ist es, die stoffliche und energetische Verwertung von Altholz vor allem unter technischen Gesichtspunkten zu fördern und gleichzeitig die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben der Altholz-VO – insbesondere hinsichtlich Schadstoffgrenzwerten – sicherzustellen.

Qualitätsmerkmale:

Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für verschiedene Formen von Recyclingholz, darunter Hackschnitzel, Späne, vorgebrochenes Holz sowie Recyclingbrennstoffe mit hohem Altholzanteil. Sie definieren Anforderungen an Herkunft, Verarbeitung und Einsatzfähigkeit:

  • Schadstoffkontrolle: Einhaltung definierter Grenzwerte für Schwermetalle, Holzschutzmittel und andere kritische Inhaltsstoffe.
  • Materialklassifizierung: Differenzierung nach Verwendungszweck – z. B. für Holzwerkstoffe, Energieholz oder Mitverbrennung.
  • Gütesicherung: Regelmäßige Eigen- und stetig neutral durchgeführte Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfinstitute vor und nach der Vergabe des Gütezeichens.
  • Transparente Kennzeichnung: Rückverfolgbarkeit und eindeutige Deklaration der Recyclingholzprodukte.

Vorteile, die sich aus der Gütesicherung ergeben

  • Verlässliche Qualität: Eine stetig neutral durchgeführte Überwachung gütegesicherter Produkte durch unabhängige Stellen stellt eine gleichbleibend hohe Qualität sicher.
  • Rechtssicherheit: Das Gütezeichen dokumentiert die Einhaltung gesetzlicher Grundanforderungen und erleichtert die Zulassung und Vermarktung von Recyclingholzprodukten.
  • Ressourcenschonung: Die stoffliche und energetische Nutzung von Gebrauchtholz reduziert den Bedarf an Primärrohstoffen und unterstützt die Kreislaufwirtschaft.
  • Vertrauen und Transparenz: Die klare Kennzeichnung und nachvollziehbare Herkunft stärken das Vertrauen in gütegesicherte Produkte.
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