RAL-GZ 112

Au pair

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Die RAL Gütesicherung umfasst die Qualität von Leistungen bei Au-pair-Vermittlungen und -Aufenthalten. Sie verbessert die Transparenz für Gastfamilien und den Au-pair-Prozess für interessierte junge Menschen.
Ansicht der Gütesicherung RAL-GZ 112

Kontakt

Gütegemeinschaft
Au pair e. V.

Eisenerzstraße 34
53819 Neunkirchen-Seelscheid
Ansprechperson
Frau Geschäftsführerin Cordula Walter-Bolhöfer

Mit der Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurde die Gütegemeinschaft Au-pair im November 2004 gegründet.

Ziel war und ist es, eine Verbesserung von Qualität und Transparenz für junge Menschen zu erreichen, die sich zu einem Au-pair-Aufenthalt entschließen. Das Selbe gilt für deren Gastfamilien. Es geht darum, die Güte von Vorbereitung, Vermittlung und Betreuung von Au-pair-Aufenthalten zu sichern und Leistungen, deren Güte gesichert ist, mit dem Gütezeichen Au-pair zu kennzeichnen.

Die Gütegemeinschaft Au-pair ist jene Instanz, die zwischen Behörden, Agenturen, Gastfamilien und Au-pairs vermittelt. Auf diese Weise konnte unter anderem das Einreiseverbot für Au-pairs aus dem Ausland aufgehoben werden, das im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie über acht Monate bestand. Die Gütegemeinschaft Au-pair ist in schwierigen Zeiten bemüht, die gesetzlichen Auflagen für die Einreise von Au-pairs und die Bestimmungen für Gastfamilien den aktuellen Gegebenheiten entsprechend zu bearbeiten.

Die Gütegemeinschaft nimmt ihre Aufgabe sehr ernst, denn sie ist davon überzeugt, dass die Vermittlung ausländischer Jugendlicher und der Kulturaustausch, der zwischen Gasteltern, Kindern und Au-pairs stattfindet, einen großen Beitrag zur Völkerverständigung und Demokratieförderung leisten.

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