Bestimmung des biogenen Anteils in Sekundärbrennstoffen

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Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. (BGS)
Fachbereich 6 Corrensstraße 25
48149 Münster
Frau Geschäftsführerin Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme
Die Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e. V. hat sich zur Aufgabe gemacht, den biogenen Anteil in Sekundärbrennstoffen, die nicht gemäß RAL-GZ 724 gütegesichert sind, und anderen festen Ersatzbrennstoffen auszuweisen und hierfür ein RAL-Gütezeichen zu schaffen. In den „Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen“ sind hierzu die Prüfmethoden festgelegt. Damit ist sichergestellt, dass die biogenen Anteile einheitlich bestimmt werden und den Anwender:innen von Sekundär-/Ersatzbrennstoffen Daten z. B. zur Berechnung der Emissionsfaktoren an die Hand gegeben werden können.
In fossilen Energieträgern (z. B. Steinkohle, Braunkohle, etc.) können ebenfalls noch nicht vollständig umgesetzte biologische Anteile enthalten sein. Diese sind jedoch per Definition nicht als biogene Anteile im Rahmen des Emissionshandels anerkannt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bei der Bestimmung des biogenen Anteils nachzuweisen, dass keine Anteile von fossilen Energieträgern in den Ersatzbrennstoffen enthalten sind. Daher kann bei der Bestimmung des biogenen Anteils in Sekundär-/Ersatzbrennstoffen auf eine RAL Gütesicherung inklusive der Dokumentation der Eingangsmaterialien in eine Produktionsanlage nicht verzichtet werden.
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