EmpCo-Richtlinie gegen Greenwashing: RAL Gütezeichen bieten Unternehmen rechtssichere Orientierung

In Deutschland werden die Anforderungen der EmpCo-Richtlinie in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert, dessen Änderung am 27. September 2026 in Kraft tritt.
Was ändert sich durch die EmpCo-Richtlinie?
Allgemeine Umweltaussagen, die nicht durch belastbare Nachweise gestützt sind, gelten künftig als unzulässig. Ebenso ist Werbung untersagt, die Selbstverständlichkeiten als vermeintliche Nachhaltigkeitsleistung darstellt – dies betrifft z. B. Auszeichnungen wie „tierversuchsfrei“ oder „FCKW-frei“, wenn dies ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Klimaneutralitätsbehauptungen, die allein auf Kompensation beruhen, werden ebenfalls nicht mehr zulässig sein. Auch das sogenannte „Cherry Picking“ – also das Hervorheben einzelner nachhaltiger Produkteigenschaften bei insgesamt nicht nachhaltigen Produkten – fällt unter diese Regelungen, da es zu einer irreführenden Darstellung der tatsächlichen Umweltfreundlichkeit führen kann.
Besonders betroffen sind zudem Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem transparenten, unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen. Viele selbst entworfene „Haus-Labels“ von Unternehmen oder Handelsketten dürfen in ihrer heutigen Form voraussichtlich nicht weiter genutzt werden. Unternehmen müssen ihre Kennzeichnungen und Kommunikationsstrategien daher zeitnah anpassen.
„Wir erhalten gerade viele Anfragen von Unternehmen, die festgestellt haben: Mein bisheriges Nachhaltigkeits- oder Umweltsiegel ist in Zukunft nicht mehr zulässig“, erklärt RAL Hauptgeschäftsführer Rüdiger Wollmann. „Die gute Nachricht: RAL Gütezeichen sind EmpCo-konform und können hier eine Alternative sein.“
RAL Gütezeichen als EmpCo-konforme Lösung
Das System der RAL Gütesicherung basiert auf klar definierten, veröffentlichten Güte- und Prüfbestimmungen, unabhängigen Prüfstrukturen und einem geregelten Zulassungs- und Kontrollverfahren. Damit erfüllt es die Anforderungen, die EmpCo an Zertifizierungs- und Kennzeichnungssysteme stellt: Transparenz, Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit und überprüfbare Kriterien.
Unternehmen, die ein RAL Gütezeichen führen, können konkrete Nachhaltigkeitsaspekte direkt in den Güte- und Prüfbestimmungen verankern und so auf dieser Basis fundierte Aussagen treffen. Im Unterschied zu vielen selbst entwickelten Labels steht hinter den RAL Gütezeichen ein unabhängiges, nachvollziehbares System mit fortlaufender Überwachung, welches allen Marktteilnehmern offen steht..
„Wenn künftig jede Nachhaltigkeitsaussage belegpflichtig wird, brauchen Unternehmen einfache Zeichen, die diese Aufgabe übernehmen. Mit einem RAL Gütezeichen können sie belastbare, nachvollziehbare und dokumentierte Nachweise – etwa zum CO₂-Fußabdruck, Recyclinganteil oder zu Lieferketten – unkompliziert darstellen“, ergänzt Rüdiger Wollmann.



