Die oft gestellte Frage „Was bedeutet RAL?“ lässt mit der Gründung von RAL am 23. April 1925 beantworten. Dort wurde der sogenannte Reichsausschuss für Lieferbedingungen (RAL) gegründet. Bis heute hat sich dessen Abkürzung RAL erhalten. An der Gründung nahmen neben verschiedenen Verbänden auch Vertreter der damaligen Regierung teil. RAL wurde dem Zuständigkeitsbereich des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit (RKW) zugeordnet. Das RKW unterstand zwar dem Reichswirtschaftsministerium, dennoch war der Reichsausschuss für Lieferbedingungen bereits damals eine unabhängige Institution. Wenig später erwarb RAL den Status eines eingetragenen Vereins und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Verein ließ das Verbandszeichen RAL national und international markenrechtlich schützen. Bis heute ist das Logo mit den drei Buchstaben charakteristisch für RAL Gütezeichen, die Orientierung auf der Suche nach hochwertigen Produkten und Dienstleistungen geben.

In den Gründerjahren von RAL standen insbesondere die RAL Registrierungen und RAL Vereinbarungen im Fokus. Die deutsche Wirtschaft benötigte technische Lieferbedingungen, die als Rationalisierungsmaßnahmen eingesetzt werden konnten. Die in einem aufwendigen Entstehungsprozess entwickelten RAL Registrierungen und RAL Vereinbarungen bezeichnete die Fachwelt als „Gesetze, die sich die Wirtschaft selber auferlegt“.

In diesem Zusammenhang hatte RAL die Aufgabe, für Wahrheit und Klarheit im Kennzeichnungswesen und für die verlässliche Kennzeichnung von Waren und Leistungen zu sorgen, um sowohl die Wirtschaft als auch die Verbraucher zu schützen. In den Folgejahren erwuchs hieraus das Kennzeichnungssystem der RAL Gütesicherung.

Neutrales und zuverlässiges System für Kennzeichnungen

Voraussetzungen für ein anerkanntes Kennzeichnungssystem sind Zuverlässigkeit und Neutralität. Diese Neutralität wird heute – ebenso wie damals – durch die Mitwirkung sachkundiger Einrichtungen wie Verbände, Prüfinstitutionen und Ministerien sowie durch eine wettbewerbs-, kartell- und vereinsrechtliche Prüfung des Satzungswerkes sichergestellt.

Um die Zuverlässigkeit der RAL Gütesicherung zu gewährleisten, wird die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen bereits seit den Anfängen des Systems durch kontinuierliche Eigenüberwachung der Unternehmen selbst sowie Prüfungen durch externe Prüfinstitutionen gesichert. Darin unterscheidet sich das System der RAL Gütesicherung unverändert von allen anderen Systemen bis heute.