Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes darf nicht in die Selbstverwaltung der Wirtschaft eingreifen

Bonn, 16. Oktober 2018 – RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. hält nach der vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Änderungen des Akkreditierungsstellengesetz weitere Beratungen über die Arbeitsweise der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) für erforderlich, um eine Beeinträchtigung der Selbstverwaltung der Wirtschaft zu verhindern. „RAL begrüßt daher die Empfehlung des Bundestags-Wirtschaftsausschusses, dass man sich noch einmal mit der Umsetzung der DAkkS-Aufgaben befassen müsse“, erklärte RAL Hauptgeschäftsführer Rüdiger Wollmann am Dienstag. RAL hatte ebenso wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Verband unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) vor der Verabschiedung Bedenken geäußert, dass das Gesetz das Tätigkeitsfeld der Akkreditierungsstelle zu Lasten der Selbstorganisation der Privatwirtschaft ausweite.

Die Kritik von RAL und der Wirtschaftsverbände richtet sich insbesondere dagegen, dass die Änderungen einen Eingriff im Bereich der freiwilligen Kennzeichnung darstellten. Der DAkkS werde künftig das Recht eingeräumt, die Arbeit der Stellen, die von der Wirtschaft mit der Organisation und Überwachung der Selbstverwaltung beauftragt würden, zu untersagen. Wollmann: „Es besteht begründeter Anlass zur Sorge, dass durch diese Gesetzesänderung wichtige Teile der Selbstverwaltung der Wirtschaft zerstört werden und damit der Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft dauerhaft beschädigt wird.“

Wollmann begrüßte zwar den in der Gesetzesbegründung enthaltenen Passus, wonach die vom Gesetz erfassten Verbotstatbestände nicht die Selbstverwaltung der Wirtschaft durch Systeme wie RAL erfassten. Diese habe aber nicht dieselbe Bedeutung, wie sie eine entsprechende Formulierung im Gesetz gehabt hätte, kritisierte er. Gerade die seit mehr als 90 Jahren bestehende RAL Gütesicherung sei traditionell ein wichtiger Bestandteil der Selbstverwaltung der Wirtschaft und dürfe nicht gefährdet werden.

Eine ausführliche Stellungnahme von RAL zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes vom 09. Oktober 2018 lesen Sie hier.