Neues RAL Gütezeichen: Mehr Sicherheit bei havarierten Elektrofahrzeugen und Energiespeichersystemen

Waren E-Autos noch vor einigen Jahren eine Seltenheit, sieht man sie jetzt immer häufiger auf den Straßen. Doch was passiert, wenn diese Kraftfahrzeuge liegen bleiben, in einen Unfall verwickelt sind, einen Schaden haben und geborgen werden müssen? Worauf muss im Gegensatz zu einem Verbrenner geachtet werden? Immerhin sind hier leistungsstarke Li-Ion-Batterien im Einsatz, die im Fall des Falles großen Schaden anrichten könnten. Verschiedene Gesetze geben hier seit Jahren den Weg vor. Einen Schritt weiter geht das neue Gütezeichen Havarie Elektromobilität und Energiespeicher, das von der Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. seit Juli einen verbindlichen Maßstab in Sachen Qualität und Sicherheit setzt.
11.08.2025
Gütezeichen
Ein Mann entnimmt die Lithium-Ionen-Batterie aus einem havarierten KFZ RAL

Angesichts des steten Wachstums der Elektromobilität und der zunehmenden Verbreitung leistungsstarker Lithium-Ionen-Batterien rücken Themen wie Brandschutz, sichere Bergung, Lagerung und fachgerechte Entsorgung immer stärker in den Fokus. Mit der Einführung des neuen RAL Gütezeichens Havarie Elektromobilität und Energiespeicher schafft die Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V. einen einheitlichen und transparenten Qualitätsstandard für den professionellen Umgang mit havarierten Elektrofahrzeugen und stationären Energiespeichersystemen.

Angefangen bei der Bergung über das Abschleppen und den Transport bis hin zur Lagerung und umweltgerechten Entsorgung von sicherheitskritischen Fahrzeugen und Energiespeichern: Unternehmen, die das neue Gütezeichen nutzen, erfüllen insbesondere bei Havarien mit Elektro-, Hybrid-, Wasserstoff- oder gasbetriebenen Fahrzeugen sowie stationären Batteriespeichern hohe Anforderungen. Dabei liegt dem Gütezeichen ein umfassendes Regelwerk zu Grunde, das neben technischen und organisatorischen Aspekten auch umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Gesichtspunkte beinhaltet. So wird beispielsweise geprüft, ob der jeweilige Betrieb qualifiziertes Fachpersonal beschäftigt, das im Umgang mit Hochvoltsystemen speziell geschult ist. Ebenfalls relevant: Wird eine geeignete Ausrüstung genutzt und gibt es entsprechende Sicherheitsvorkehrungen? Sind dokumentierte Abläufe und Notfallpläne vorhanden? Und werden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten? Nur einige von vielen Fragen, die im Rahmen einer Prüfung durch die Gütegemeinschaft bei den am Gütezeichen interessierten Unternehmen geklärt werden.

„Mit dem neuen RAL Gütezeichen setzen wir ein klares Zeichen für Sicherheit, Umweltverantwortung und fachliche Exzellenz im Umgang mit den Herausforderungen der Elektromobilität“, erklärt Harald H. Glöde, Vorstandsvorsitzender der zuständigen Gütegemeinschaft, und weist darauf hin, dass die Gütesicherung nicht nur für alle Boden-, Wasser und Luftfahrzeuge gilt, sondern auch für stationäre Anlagen und deren Energiespeicher.

Damit erweitert das neue RAL Gütezeichen die bereits geltenden gesetzlichen Vorschriften wie das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Straße (ADR), das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und DGUV-Vorschriften, die den Umgang mit Elektromobilität und Energiespeicher bereits seit Jahren festlegen. Mit dem RAL Gütezeichen signalisieren Betriebe Auftraggebern wie beispielsweise Behörden und Versicherungen, dass sie auch in kritischen Situationen nachweislich kompetent, sicher und mehr als nur gesetzeskonform handeln.

Weitere Informationen:

Gütegemeinschaft Verkehrsflächenreinigung und Unfallstellensanierung e. V.
Siemensstraße 36
53121 Bonn
Tel.: (02222) 9898101
E-Mail: mail@ggvu.de

Andrea Knaden Managerin Kommunikation & Marketing

Pressekontakt

Andrea Knaden

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