EmpCo-Countdown: Was Unternehmen beachten müssen und wie RAL Gütezeichen helfen können

„Mit dem 27. September 2026 endet die Vorbereitungsphase – jetzt gelten die neuen Regeln ohne Übergangsfrist“, sagt RAL Hauptgeschäftsführer Rüdiger Wollmann. „Unternehmen müssen besonders aufpassen: Auch ältere Posts auf Social Media, bestehende Broschüren oder Produktbeschriftungen mit nicht mehr zulässigen Aussagen können ab dem Zeitpunkt abgemahnt werden.“ Wettbewerber, Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe, Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale beobachten den Markt aufmerksam. Verstöße enden häufig in kostspieligen Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Gerichtsverfahren.
Was in Zukunft abgemahnt werden kann:
• Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „klimakompensiert“, „umweltfreundlich“, „grün“, „nachhaltig“ oder „gut fürs Klima“ ohne entsprechende belegbare Grundlage und die gesetzlich erforderlichen Nachweise
• Klimaneutralitätsbehauptungen für Produkte oder Dienstleistungen, die ausschließlich auf CO₂-Kompensation beruhen
• Irreführendes Hervorheben einzelner positiver Nachhaltigkeitsaspekte, wenn dadurch ein insgesamt unzutreffender Eindruck entsteht („Cherry Picking“)
• Die Hervorhebung gesetzlich selbstverständlicher Eigenschaften (z. B. „BPA-frei“ oder „FCKW-frei“, wenn dies ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist)
• Selbst entworfene Umweltsiegel von Unternehmen oder Handelsketten, die nicht auf einem transparenten, unabhängigen Zertifizierungssystem beruhen, sowie Gestaltungen, die beim Verbrauchenden den Eindruck eines unabhängigen Umweltlabels hervorrufen können
• Grafische Elemente, die ohne entsprechende Grundlage als Nachhaltigkeits- oder Umweltaussage verstanden werden können und dadurch den Eindruck besonderer Nachhaltigkeit vermitteln, etwa durch grüne Blätter, Globus-Symbole oder Wassertropfen
Wie Unternehmen jetzt vorgehen sollten:
• Bestandsaufnahme: Welche Nachhaltigkeitsaussagen, Siegel oder Labels sind aktuell im Einsatz? Und auf welchen Kanälen?
• Bewertung: Sind diese Aussagen EmpCo-konform?
• Anpassung: Was muss überarbeitet, mit Belegen ergänzt oder gelöscht werden? Und können RAL Gütezeichen ein Ersatz für wegfallende Haus-Labels sein?
• Workflow: Wie wird sichergestellt, dass die Kommunikation auch in Zukunft EmpCo-konform bleibt?
Wer jetzt handelt, vermeidet nicht nur Abmahnrisiken, sondern kann weiterhin glaubwürdige und transparente Nachhaltigkeitskommunikation betreiben. Ein bewährtes und wirksames Werkzeug für die EmpCo-konforme Nachhaltigkeitskommunikation können unsere RAL Gütezeichen sein.
RAL Gütezeichen als EmpCo-konforme Lösung
Das System der RAL Gütesicherung basiert auf klar definierten, veröffentlichten Güte- und Prüfbestimmungen, unabhängigen Prüfstrukturen und einem geregelten Zulassungs- und Kontrollverfahren. Im Unterschied zu vielen selbst entwickelten Labels steht hinter den RAL Gütezeichen ein unabhängiges, nachvollziehbares System mit fortlaufender Überwachung, welches allen Marktteilnehmern offensteht. Es ist darauf ausgerichtet, die Anforderungen zu erfüllen, die EmpCo an zulässige Zertifizierungssysteme für Nachhaltigkeitssiegel stellt: Transparenz, Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit, Offenheit für alle und überprüfbare Kriterien.
Unternehmen, die ein RAL Gütezeichen führen, können konkrete Nachhaltigkeitsaspekte direkt in den Güte- und Prüfbestimmungen verankern und so auf dieser Basis spezifische Aussagen treffen, soweit diese Aussagen von den jeweiligen Kriterien und Prüfungen gedeckt sind.
Ein Beispiel ist das neue RAL Gütezeichen Nachhaltige Gastronomie der RAL Gütegemeinschaft Ernährungs-Kompetenz e. V.: Es bewertet die gesamte Betriebsführung und bietet Unternehmen so eine belastbare Grundlage für rechtlich abgesicherte Nachhaltigkeitskommunikation.
Die Zeit zum Handeln ist knapp: Unternehmen sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation jetzt überprüfen und bis zum 27. September 2026 an die neuen Anforderungen anpassen. Doch auch danach bleibt eine verlässliche Grundlage für Nachhaltigkeitsaussagen entscheidend. RAL Gütezeichen bieten Unternehmen hierfür einen nachvollziehbaren und überprüfbaren Nachweis – und damit eine solide Grundlage für eine möglichst rechtssichere Nachhaltigkeitskommunikation.



